I. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen sind ausschließlich nachstehende Vertragsbedingungen maßgebend.
    Durch Auftragserteilung oder Abnahme werden sie anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge sowie für zukünftige zu erbringende Lieferungen und sonstige Leistungen.
    Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Lieferanten haben für uns auch dann keine Gültigkeit, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    Wir liefern nur an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Private Endverbraucher beliefern wir grundsätzlich nicht.
    Unsere Produkte sind nur für den professionellen Einsatz bestimmt und entsprechen grundsätzlich nicht den besonderen Sicherheits-, Schutz- und Erfahrungsanforderungen, die gegenüber den privaten Endverbrauchern zu beachten sind.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam

 

II. Umfang der Leistungspflicht

  1. Für den Umfang der Leistungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
  2. Muster, die einem Auftrag zugrunde liegen, sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden.
  3. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls dem Kunden zumutbar ist. Die darüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung fällig.
  4. Mehr- und Mindermengenlieferungen von bis zu 10% der gesamten Bestellmenge gelten als vertragsgemäß und berechtigen den Käufer nicht zur Rüge der Ware nach § 377 f. HGB.
  5. Bei einer vereinbarten Lieferung auf Abruf hat die Abnahme der Ware durch den Kunden innerhalb eines Jahres, nach dem wir die Abrufbereitschaft mitgeteilt haben, zu erfolgen.
  6. Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

III. Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten ab Hansen-Solingen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Die Lieferung erfolgt zu den Preisen, der am Tag der Lieferung jeweils gültigen Preisliste. Wir sind berechtigt, im Fall einer unvorhersehbaren Erhebung bzw. einer Erhöhung von Einfuhrzöllen, -steuern, Importabgaben usw. den vereinbarten Abnahmepreis für den Käufer in zumutbarer Höhe an die geänderten Verhältnisse anzupassen. Eine Anpassung nach erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen. Die Anpassung erfolgt durch schriftliche Mitteilung unter Angabe der Gründe. Festpreise oder von den jeweils gültigen Preislisten abweichende Preise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Festpreise gelten insbesondere bei Abrufaufträgen für ein Jahr, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Nach Ablauf eines Jahres behalten wir uns vor, zumutbare Zuschläge auf den Festpreis in Höhe der seit der Mitteilung der Abrufbereitschaft gestiegenen Einzel- und anteiligen Gemeinkosten der bestellten Ware zu erheben.
  2. Unsere Zahlungsbedingungen lauten wie folgt:
    a)    2% Skonto bei Zahlung in bar, Scheck oder Überweisung- Eingang bzw. Gutschrift auf unseren Konten – innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum.
    b)    Zahlung innerhalb 30 Tagen – nach Rechnungsdatum – ohne jeden Abzug.
    In Abweichung von den §§ 366, 367 BGB wird eine Zahlung des Käufers zuerst auf die älteste Forderung verrechnet.
    Die beiden Erstgeschäfte erfolgen per Nachnahme bzw. Vorkasse!
    Der Mindestbestellwert beträgt EUR 40,–.
    Von gewerblichen Kunden benötigen wir zur Kontoeröffnung einen Briefbogen sowie die Gewerbeanmeldung. Sie erhalten eine individuelle Kundennummer, um sich ins Internet einzuloggen.
    Bei Privatkunden erfolgt die Bezahlung grundsätzlich per Nachnahme bzw. auf Wunsch gegen Vorkasse!
  3. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
  4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Umständen, die uns nach Vertragsabschluss bekannt werden und die die Kreditwürdigkeit des Bestellers nach bankmäßigen Gesichtpunkten mindern, werden nach Mahnung sämtliche Forderungen- ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa entgegengenommener Wechsel- sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung auszuführen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
    Der Nachweis der für die Kreditwürdigkeit maßgebenden Umstände gilt durch die positive Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.
  5. Die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gesamtansprüche ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.

 

IV. Lieferbedingungen/Lieferzeit

  1. Wir liefern bundesweit ab EUR 250,– (ohne MwSt.) frachtfrei (ausschließlich Verpackung/Inselzuschlag) per Spedition oder Paketdienst. Die Frachtkosten richten sich nach Versandart und Gewicht. Bei Speditionsversand stellen wir Ihnen EUR 0,25 per kg, mindestens jedoch EUR 17,80 in Rechnung, bei Paketversand für Pakete bis 32 kg – EUR 5,40, bis 40 kg – EUR 9,75 jeweils zzgl. MwSt.
    Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Dieser beträgt je nach Art der Verpackung EUR 1,80 bis EUR 4,50 zzgl. MwSt. pro Paket. Für den Tausch von Paletten wird eine Gebühr von EUR 3,80 zzgl. MwSt. erhoben.
  2. Sie sind damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse von uns an den Zustelldienstleister übermittelt wird und von diesem im Rahmen der Zustellung genutzt werden darf. Diese Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle des Widerrufs keine Möglichkeit mehr haben, direkt Einfluss auf die Zustellung der im Versand befindlichen Artikel zu nehmen. Einen etwaigen Widerruf senden Sie bitte an folgende Adresse:
     info@hansen-solingen.de
    Der Dienstleister wird die erhaltenen E-Mail-Adressen ausschließlich zum Zweck der Sendungszustellung verwenden und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
    Die E-Mail-Adressen werden gemeinsam mit den übrigen Sendungsdaten gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
  3. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat.
  4. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, oder bei Hindernissen, für die unsere Zulieferer verantwortlich sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstanden sind.

 

V. Warenrücknahme

  1. Jede Warenrücknahme ist vorher mit uns abzustimmen. Eine Warenrücknahme für ordnungsgemäß gelieferte Produkte erfolgt nur in Ausnahmefällen. Voraussetzung ist, dass sich die Waren in einem einwandfreien Zustand befinden und es sich für uns um Lagerware handelt. Für den anfallenden Aufwand berechnen wir 15% des Warenwertes, mindestens jedoch EUR 10,–.

 

VI. Gefahrenübergang

  1. Mit Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes, geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch bei Transport mit unseren Beförderungsmitteln.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum an der Kaufsache verbleibt beim Verkäufer bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag.
  2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung. Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware, die ihm als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
  3. Wird Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörenden Waren veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang von dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteil des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
  4. Notwendige Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Käufer auf eigene Kosten termingemäß vorzunehmen. Weiterhin ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist. Er ist verpflichtet, auf eigene Kosten den Kaufgegenstand gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  5. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung an den Verkäufer abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
  6. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  7. Sämtliche Kosten der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen 10% des Verwertungserlöses, es sei denn, der Käufer weist nach, dass geringere Kosten entstanden sind. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Verkäufers gutgeschrieben.
  8. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
  9. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet.

 

VIII. Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

  1. Für Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
    a)    Für alle Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang. Bei gewerblicher und /oder beruflicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate.
    Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.
    b)    Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Kalendertagen durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Arglist zur Last. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Käufer.
  3. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt.
  4. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherheitsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am Sitz des Käufers benannten Sachverständigen erfolgt.
  5. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet werden.
  6. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
  7. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich sind, fehlschlägt oder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
  8. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
  9. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.
  10. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

IX. Haftungsbeschränkung

  1. Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlern zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.
  2. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
  3. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
  4. Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

 

X. Rechte des Kunden auf Rücktritt

  1. Der Kunde kann im Fall der Unmöglichkeit der Leistung oder unseres Unvermögens vom Vertrag zurücktreten.
  2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV. der Geschäftsbedingungen vor und gewährt der Kunde uns, wenn wir uns im Verzug befinden, eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt und wird diese Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
  3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges des Kunden oder durch sein Verschulden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.

 

XI. Datenschutz

  1. Wir verpflichten uns, die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. Grundlage hierzu sind die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich dazu, die von Ihnen in Auftrag gegebenen Bestellungen auszuführen. Wir geben Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte weiter – auch nicht in anonymisierter Form! Ihre persönlichen Daten sind an keiner Stelle unseres Internetauftritts einsehbar.
    Bei Übermittlung personenbezogener Daten im Internet verwendet “Hansen-Solingen” ein sicheres Übertragungsverfahren, die SSL-Übertragung = Secure-Socket-Layer. Alle mit dieser sicheren Methode übertragenen Daten werden verschlüsselt, bevor sie an uns gesandt werden. An Ihrem Browser können Sie dies an einem kleinen Schloss-Symbol am unteren Bildschirmrand erkennen.

 

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.
    Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze im Haager Kaufrechtsübereinkommen ist ausgeschlossen.
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solingen. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.

 

XIII. Alternative Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet.

 

XIV. Sonstiges

  1. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen unsererseits bedürfen der schriftlichen Bestätigung zur Erlangung der Rechtsgültigkeit. Dies betrifft auch den Verzicht auf die Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Stand 31.01.2017